HINWEISE/BESCHWERDEN
Hinweisgebersystem und Beschwerdeverfahren
Die SWM verfügen über ein unternehmensinternes Hinweisgebersystem, das auch das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 8, 9 LkSG umfasst. Über dieses können Mitarbeiter*innen und Dritte Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze oder interne Regelwerke vertraulich – und auf Wunsch auch anonym – abgeben.
Informationen zu den zuständigen internen Meldestellen sowie zum Ablauf des Hinweisverfahrens (Verfahrensordnung) finden Sie bitte hier.